Tierschutzausschuss am LIR
Jede Einrichtung, an der Versuchstiere gehalten werden, bestellt gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) einen Tierschutzausschuss.
Dem Tierschutzausschuss gehören folgende Mitglieder an:
- mindestens eine verantwortliche Person nach § 11 TierSchG, 
- mindestens eine mit der Pflege der Tiere betraute Person und 
- und mindestens ein wissenschaftliches Mitglied oder eine Person, die Tierversuche durchführt. 
Aufgaben des Tierschutzausschusses:
- Unterstützung der Tierschutzbeauftragten in ihren Aufgaben 
- Unterstützung der Wissenschaftler bei der Recherche und Einführung von Alternativmethoden zu Tierversuchen 
- Optimierung der Arbeitsprozesse mit Tieren unter Berücksichtigung von 3-R 
- Überwachen des Wohlbefindens der Tiere 
- Beratung und Bereitstellung von Informationen und die Optimierung interner Arbeitsabläufe 
1. Vorsitzender
Prof. Dr. Ulrich Schmitt
2. Vorsitzende
Mona Flachsel (M.Sc. Biol.)
 
         
         
        
    