Tierschutzausschuss am LIR
Jede Einrichtung, an der Versuchstiere gehalten werden, bestellt gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) einen Tierschutzausschuss.
Dem Tierschutzausschuss gehören folgende Mitglieder an:
mindestens eine verantwortliche Person nach § 11 TierSchG,
mindestens eine mit der Pflege der Tiere betraute Person und
und mindestens ein wissenschaftliches Mitglied oder eine Person, die Tierversuche durchführt.
Aufgaben des Tierschutzausschusses:
Unterstützung der Tierschutzbeauftragten in ihren Aufgaben
Unterstützung der Wissenschaftler bei der Recherche und Einführung von Alternativmethoden zu Tierversuchen
Optimierung der Arbeitsprozesse mit Tieren unter Berücksichtigung von 3-R
Überwachen des Wohlbefindens der Tiere
Beratung und Bereitstellung von Informationen und die Optimierung interner Arbeitsabläufe
1. Vorsitzender
Prof. Dr. Ulrich Schmitt
2. Vorsitzende
Mona Flachsel (M.Sc. Biol.)