Hand over computer screen

Tierschutzausschuss am LIR

Jede Einrichtung, an der Versuchstiere gehalten werden, bestellt gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) einen Tierschutzausschuss.

Dem Tierschutzausschuss gehören folgende Mitglieder an:

  • mindestens eine verantwortliche Person nach § 11 TierSchG,

  • mindestens eine mit der Pflege der Tiere betraute Person und

  • und mindestens ein wissenschaftliches Mitglied oder eine Person, die Tierversuche durchführt.

Aufgaben des Tierschutzausschusses:

  • Unterstützung der Tierschutzbeauftragten in ihren Aufgaben

  • Unterstützung der Wissenschaftler bei der Recherche und Einführung von Alternativmethoden zu Tierversuchen

  • Optimierung der Arbeitsprozesse mit Tieren unter Berücksichtigung von 3-R

  • Überwachen des Wohlbefindens der Tiere

  • Beratung und Bereitstellung von Informationen und die Optimierung interner Arbeitsabläufe

1. Vorsitzender

Prof. Dr. Ulrich Schmitt

2. Vorsitzende

Mona Flachsel (M.Sc. Biol.)

Cookie-Einstellungen:
Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit im Footer dieser Website ändern.